Jahresbeiträge
Mitgliedschaften | Beitrag |
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Vollmitglieder spätestens nach Vollendung des 27. Lebensjahres | 1.245 Euro |
Vollmitglieder 18 bis 27 Jahre | 600 Euro |
Vollmitglieder 18 bis 27 Jahre in Ausbildung | 300 Euro |
Vollmitglieder 28 bis 34 Jahre | 900 Euro |
Vollmitglieder 28 bis 34 Jahre in Ausbildung | 300 Euro |
Vollmitglieder 28 bis 34 Jahre bei durchgehender Mitglidschaft seit der Jugend | 600 Euro |
Jugendliche Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres | 220 Euro 300 Euro* |
Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres | 110 Euro 200 Euro* |
Fördernde Mitglieder ohne das Recht der Ausübung des Golfsports (It. Satzung) | 400 Euro |
Fernmitgliedschaften (Erstwohnsitz >100km von Bielefeld) |
550 Euro |
Zweitmitgliedschaft** | 800 Euro |
Maximal einjährige Probemitgliedschaft, bei der nur der Grundbeitrag fällig wird*** | 1.245 Euro |
Jahresmitgliedschaft **** | 1.500 Euro |
In Bielefeld studierende junge Erwachsene (nachzuweisen durch einen gültigen Studentenausweis) |
300 Euro |
*Jugendliche oder Kinder, deren Eltern keine Mitglieder sind
**Eine Zweitmitgliedschaft ist nur möglich, wenn der Spieler in einem dem DGV angeschlossenen Club Mitglied ist und im Besitz eines DGV Ausweises mit R/vS Hologramm. Eine VcG Mitgliedschaft oder eine Mitgliedschaft in einem ausländischen Club werden für diesen Zweck nicht anerkannt. Die Führung der Stammvorgabe verbleibt im Stammclub. Die Zweitmitgliedschaft berechtigt nicht, den Club nach außen zu vertreten.
*** Das auf Probe zugelassenen Mitglied hat die Rechte und Pflichten eines ordentlichen Mitglieds (Vollmitgliedschaft), jedoch kein Stimmrecht. Die Probemitgliedschaft endet am 31.12. des Eintrittsjahres und wird in eine Vollmitgliedschaft umgewandelt, wenn nicht spätestens bis zum 30.11. des Eintrittsjahres der Wunsch nach Änderung in eine Jahresmitgliedschaft geäußert oder die Mitgliedschaft gekündigt wird.
**** Bei Umwandlung wird der Differenzbetrag zwischen Jahresmitgliedschaft und Vollmitgliedschaft als Investitionsumlage nicht anerkannt.
Förderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabe- (BuT) – Gesetz
„Allen Kinder/Jugendlichen im Leistungsbezug gemäß BuT-Gesetz soll eine Teilhabe an Mitgliedschaft und Trainingsmöglichkeiten gewährt werden. Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder SGB XII leistungsberechtigt sind, die Kinderzuschlag erhalten oder Wohngeld beziehen. Gefördert werden max 180,- Euro jährlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Ggfs. auftretende Finzanzierungslücken werden vom BGC e.V. bzw. durch einen dafür vorgesehen Spendenfonds gedeckt. Darüber hinaus wird Interessenten aus dem leistungsberechtigten Kreis auch das notwendige Trainingsequipment (Tasche mit Schlägern, Bällen…) kostenlos zur Verfügung gestellt.“
Umlagen
Investitionsumlagen (auf 10 Jahre verteilbar):
Für neu eintretende Mitglieder, Eintrittsalter 27 Jahre und älter: 5.000 Euro bzw. 500 Euro x 10 Jahre.
Mitglieder anderer dem DGV angeschlossener Golfclubs, die bereits in ihrem vorherigen Club eine gezahlte Umlage nachweisen können, zahlen die Hälfte der Investitionsumlage (2.500 Euro) und können diese auf 10 Jahre verteilen. Mit Ausnahme der Fernmitgliedschaft verpflichtet der Wechsel zu einer Vollmitgliedschaft. Die einjährige Probemitgliedschaft ist möglich.
Caddyschränke & Fahrzeuge
Mietsache | Beitrag |
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Einzelschrank | 60 Euro/ Jahr |
Familienschrank | 100 -150 Euro/ Jahr |
Schrank mit Stromversorgung | 120 -180 Euro/ Jahr |
Fahrzeug | 153 Euro/ Jahr |